Honorar, Kostenerstattung und Vorteile der Privatpraxis
Honorar:
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werden die psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und analog nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Ein Coaching oder eine Paarberatung kann grundsätzlich nicht über die gesetzliche oder private Krankenkasse abgerechnet werden!
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, außer im Rahmen einer Zusatzversicherung.
Kostenübernahme durch private Krankenkassen
Einige private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz, zum Teil und bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind sehr unterschiedlich und abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag. Abzurechnen sind meine Leistungen als Heilpraktikerleistung, auch wenn Sie psychotherapeutisch behandelt werden. Falls Ihr Vertrag grundsätzlich Heilpraktikerleistungen beinhaltet und den Heilpraktiker für Psychotherapie nicht eindeutig ausschließt, sind die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet. Die Beihilfe ist nicht zur Erstattung von Heilpraktikerleistungen verpflichtet, hier gelten unterschiedliche Regelungen.
Bitte klären Sie deshalb vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind. Sie erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zur Erstattung bei Ihrem privaten Versicherungsträger. Die Klärung der Übernahme Ihrer Leistungen obliegt Ihnen als Versicherten.
Zusatzversicherung:
Für gesetzlich versicherte Patienten werden Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen angeboten. Auch hier kann je nach Tarif die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Ihre Vorteile als Selbstzahler in einer Privatpraxis
Nicht jedes Problem und jede Krise erfordern sofort eine Therapie. Oft hilft schon eine kurzfristige Beratung oder es sind nur einige wenige Sitzungen notwendig. Der Beginn Ihrer Sitzungen ist bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie in der Regel ohne lange Wartezeit möglich. Sie benötigen dafür weder eine ärztliche Überweisung noch eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für den Umfang Ihrer Sitzungen selbst. Für die Kostenübernahme einer Psychotherapie fordern die Krankenkassen das Vorliegen einer „psychischen Störung mit Krankheitswert“, d.h. einen medizinischen Befund nach der in der ICD-10 kodierten psychischen Störungen. Als Selbstzahler sind Sie von allen Formalitäten diesbezüglich befreit und Ihre Daten und Informationen werden auch nicht wie bei Abrechnung durch die Versicherungen üblich weitergegeben. Beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenzusatzversicherungen oder wenn Sie den Staatsdienst (z.B. Verbeamtung als Lehrer oder Lehrerin, Polizeibeamtin oder Staatsanwältin etc.) anstreben, könnte das z.B. von Bedeutung sein.
Die vorgeschriebene Bindung an eine Mindeststundenanzahl entfällt im Gegensatz zur kassengestützten Psychotherapie ebenfalls, genauso eine Speicherung Ihrer Behandlung in Ihrer elektronischen Patientenakte.
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie nach §33 EStG als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Steuererklärung geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E).
Terminvereinbarung
Meine Praxis wird als Privatpraxis nach dem Bestellsystem geführt. Ich arbeite ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und reserviere Ihren Termin nach Absprache fest für Sie. Es ist mir daher nicht möglich, Ihren Termin kurzfristig neu zu belegen. Ich bitte Sie daher, Termine mindestens 24 Stunden vorher (per Email, SMS oder Nachricht auf dem AB) abzusagen, sollten Sie einmal verhindert sein. Sie geben dadurch jemandem anderen die Möglichkeit, Ihr Zeitfenster wahrzunehmen und ersparen mir unnötige Ausfallzeiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine vollumfänglich berechnet werden (siehe §615 BGB). Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen erfolgen. Bitte beachten Sie, dass ein Ausfallhonorar von den Krankenkassen nicht erstattet wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Steuertipps
Psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker können Sie in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ ansetzen, falls Ihre Krankenkasse oder Beihilfe Ihre psychotherapeutischen Krankheitskosten nicht oder nur teilweise erstattet.
Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig können Sie berufsbezogene Coachingkosten ggf. als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich ansetzen. Fragen Sie hierzu bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
